Griesheimer Politik, durchsuchbar.

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14. ABWEICHUNGSSATZUNG ZUR ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG (EBS) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Ges…
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer C der Stadt Griesheim wird beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. Begründung / Erläuterungen: Seit dem 01.01.2025 besitzen die Städte und Gemeinden in Hessen die Möglichkeit, neben der Grundsteuer A und B auch eine Grundsteuer C einzuführen. Die Grundsteuer C bezieht sich dabei auf unbebaute, aber baureife Grundstücke, die ni…
Die 14. Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS) für die Erschließungsanlage „Mainstraße" (Nördliches Teilstück) wird beschlossen. Die Abweichungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Begründung / Erläuterungen: Nach den Vorschriften des § 13 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Griesheim sind die Merkmale hinsichtlich der endgültigen Her…